I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Apartments, Beherbergung sowie alle für den Mieter
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH.
3. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Reservierung des Mieters und der
schriftlichen Bestätigung der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH zustande.
2. Vertragspartner sind die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH und der Mieter.
Hat ein Dritter für den Mieter reserviert, haftet er der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag.
3. Alle Ansprüche gegen die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH beruhen.
III. LEISTUNGEN; PREISE; ZAHLUNGEN; AUFRECHNUNG
1. Die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH ist verpflichtet, die vom Mieter
gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise bei Mietantritt (Check-in) der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste
Leistungen und Auslagen der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von
der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können von der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH ferner
geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Apartments, der Leistung der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die SCHOENHOUSE APARTMENTS
GmbH dem zustimmt.
5. Rechnungen der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH ohne Fälligkeitsdatum
sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die
SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten, dem Mietern der eines niedrigeren
Schadens.
6. Die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluß
oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Etwaige Vorauszahlungen und Fälligkeiten müssen im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
7. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH aufrechnen oder mindern.
IV. RÜCKTRITT DES MIETERS
Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen
1. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit der SCHOENHOUSE APARTMENTS
GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der
SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder
ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH und dem Mieter ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Mieter bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der
SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters
erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich
gegenüber der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH ausgeübt wird, sofern nicht
ein Fall des Rücktritts des Mieters gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die
SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH steht es frei, die vertraglich
vereinbarte Vergütung zu verlangen und Abzug für ersparte Aufwendungen
zu pauschalisieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchten
Übernachtungen als Schadensersatz zu zahlen. Dem Mieter steht der
Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DER SCHOENHOUSE APARTMENTS GMBH
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen, es sei denn, der Mieter verzichtet auf
Rückfrage der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH auf sein Recht zum Rücktritt.
2.Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom SCHOENHOUSE APARTMENTS
GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere von der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH nicht
zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht
werden;
- die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der SCHOENHOUSE APARTMENTS
GmbH den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der
SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.
VI. APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE, -RÜCKGABE
1. Der Mieter erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung seiner gewählten
Apartmentkategorie oder der nächstbesten, wenn gewählte nicht
bereitgestellt werden kann.
2. Gebuchte Apartments stehen dem Mieter ab 14.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen.
Danach kann die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH aufgrund der verspäteten
Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Mieter in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Mieters
werden hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei,
nachzuweisen, dass der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
VII. HAFTUNG DER SCHOENHOUSE APARTMENTS GMBH
1. Die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH haftet mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH beruhen. Eine Pflichtverletzung der SCHOENHOUSE
APARTMENTS GmbH steht der eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH auftreten, wird die
SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH bei Kenntnis oder auf Rüge des Mieters
unverzüglich bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten
(Schadensminderungspflicht).
2. Für eingebrachte Sachen haftet die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH dem
Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00 sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Mieter nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung unverzüglich der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH Anzeige
macht (§ 703 BGB).
3. Der Mieter hat die Sorgfaltspflicht bei Verlassen des Apartments die
Fenster fest zu verschließen und die Zimmertür mit dem Zimmerschlüssel
zweimal abzuschließen. Bei Verlust des Schlüssels werden dem Mieter EUR
150,00 für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung gestellt.
4. Ruhezeiten sind in Rücksichtnahme auf die anderen Mieter einzuhalten.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Mieter werden mit
Sorgfalt behandelt. Die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH müssen
zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Berlin, sofern
ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
ebenfalls Berlin.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die SCHOENHOUSE APARTMENTS GmbH unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung
durch eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende ersetzt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, im März 2008
Schoenhouse Apartments GmbH
Mit Erscheinen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.